Das betriebliche Eingliederungsmanagement
§ 84 Absatz 2 SGB IX verpflichtet seit Mai 2004 alle Arbeitgeber dazu, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass der BEM Berechtigte dieses Angebot annehmen kann aber nicht muss. Das Wiedereingliederungsverfahren ist für den BEM Berechtigten freiwillig und nicht verpflichtend.
BEM Berechtigte sollen sich im Rahmen des BEM schrittweise wieder in den Arbeitsalltag einfinden. Hierzu wird vom behandelten Arzt ein Eingliederungsplan zusammen mit dem BEM Berechtigten erarbeitet, sofern der BEM berechtigte diese Wiedereingliederung auch wünscht.
Bei der Wiedereingliederung kommt es nicht selten zu physischen und psychischen Belastungen, schließlich mussten die Kollegen während der krankheitsbedingten Abwesenheit die Arbeit übernehmen. Es geht also nicht alleine darum den Berechtigten wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren, sondern auch darum ihn wieder in das Team/Abteilung zu integrieren.
Ziele des BEM
Der Mitarbeiter wird vom betrieblichen Eingliederungs Management unterstützt, um
- die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
- einer neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
- den Arbeitsplatz zu erhalten
- die Selbstwirksamkeit zu stärken
Wobei kann ich helfen
In Abhängkeit des geschilderten Themas unterstütze ich mit Hilfe zur Selbsthilfe …
- bei der Optimierung der Arbeitsorganisation
- beim eigenen Zeitmanagement, und demzufolge beim
- Stressmanagement
- Aufbau des Selbstwertes und der Eigen-/Fremdwahrnehmung
- Bedeutung von Werten (Lob und Tadel, Perfektionismus….)
- Verbesserung der nonverbalen Kommunikation
- Präventives Konfliktmanagement
Wie sehen meine Schritte aus?
Um das Coaching für ihren BEM Berechtigten zu übernehmen, müssen zuvor einige Informationen geliefert werden. Dazu gehören..
- Die Auftragsklärung
- Wieviel Zeit steht für das Coaching zur Verfügung?
- Auftraggeber
- Budgetfreigabe vorhanden?
- Was sind die konkreten aktuellen Themen?
- ggf. Entwicklungsgeschichte
- Was wurde schon unternommen?
- Vertragsgestaltung
- Terminvereinbarung
Datenschutz
Ich werde grundsätzlich unabhängig von Weisungen der Vorgesetzten arbeiten.
Die Verschwiegenheitspflicht erwähne ich hier, wenngleich dieses nicht extra erwähnt werden muss.